Wann zahlt die BU und wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU-Versicherung) gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Laut einer Statistik ist jeder Vierte im Laufe seines Lebens von Berufsunfähigkeit betroffen und steht schlimmstenfalls gänzlich ohne ein Einkommen da. Damit sich Menschen optimal dagegen absichern können, gibt es die BU-Versicherung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist bedeutend für alle, welche auf das monatliche Einkommen angewiesen sind und finanzielle Engpässe meiden möchten. Daher sollte die Versicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden. Je jünger ein Versicherungsnehmer ist, desto geringer sind hierfür die zu zahlenden Beiträge. Außerdem ist die Zahl der Krankheiten in jungen Jahren zumeist niedriger, sodass die Fragen zur Gesundheit (Gesundheitsfragen) leichter zu beantworten sind. Alle Versicherten bis 35 Jahre profitieren auch von einer vergünstigten BU-Versicherung in einem Starter-Tarif, welcher vor allem auch für Auszubildende und Studenten interessant ist. Hierfür zahlen die Versicherten in den ersten Jahren sehr niedrige Beiträge.

Im Falle einer Berufsunfähigkeit ist auf den Staat oftmals kein Verlass. Die sogenannte Erwerbsminderungsrente bewegt sich auf dem Niveau von Hartz IV, wenn eine Krankheit oder ein Unfall passiert und geht daher auch schnell bis an das Existenzminimum. In diesem Fall sind Menschen nicht nur berufsunfähig, sondern sie werden zudem noch zum Sozialfall. Freiberufler, Selbstständige und Berufseinsteiger sind hierbei zumeist stärker betroffen. Diese haben in aller Regel keinen staatlichen Anspruch auf Rente.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit einen Verdienstausfall vermindern. Eine Beantragung der Leistung aus einer solchen Versicherung kann aber kompliziert sein. Vor allem die Beantragung der Leistung sollte ohne Fehler sein und nur wenige Fragen bei der Versicherung stellen wie möglich.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente besteht für Arbeitnehmer schon dann, wenn hierbei eine Berufsunfähigkeit von wenigstens 50 Prozent für wahrscheinlich sechs Monate vorhergesagt bekommen.

Die meisten Versicherungen zahlen die Rente rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit, wenn der Arzt für die ersten 6 Monaten keine deutliche Prognose abgeben kann. Die einzige Bedingung ist, dass die Berufsunfähigkeit bereits durchgehend die letzten sechs Monate bestand und dieser Zustand noch andauert.

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente lässt sich mit einem BU Rechner festlegen. Dieser berechnet dann zusätzlich, wie hoch die monatliche Belastung der Versicherung ist (Beitragshöhe). Zudem ist meist ein Tarifvergleich angeschlossen, mit dem Verbraucher die Leistungen und Kosten der verschiedenen Versicherer miteinander vergleich können.

Wenn nun eine Versicherung einem Leistungsantrag nicht zustimmen sollte, können sie Versicherten diese Meinung von Verbraucherschützern überprüfen lassen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) soll einen Verdienstausfall vermindern. Diese bedeutet, dass die BU-Versicherung mit einem festgelegten, zumeist monatlich bezahlten Betrag für den Ausfall des Lohns einspringt, wenn die Versicherten aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind zu arbeiten. Die Versicherung kommt zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer lediglich 50 Prozent seiner Beschäftigungen ausführen kann. Eine BU-Versicherung ist immer eine private Versicherung, welche nicht vom Staat gezahlt wird.

Vor dem Jahre 2000 gab es eine staatliche Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente, welche mit einer Änderung des Gesetzes auf ein besonders geringes Leistungsniveau herabgesetzt wurde und jetzt Erwerbsminderungsrente heißt. Jene Leistungen aus der Rente sind allerdings so gering, dass diese zum Schutz eines Verdienstausfalls nicht hinreicht und eine private Versicherung nötig ist.

Die Erwerbsminderungsrente kann unabhängig von der privaten abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen. Auch können Arbeitnehmer mehrere Berufsunfähigkeitsversicherungen bei verschiedenen Anbietern abschließen und aus jenen Verträgen später Leistungen beziehen.

Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt solange, wie die versicherte Person auch wirklich berufsunfähig ist und die Leistungsdauer in dem Vertrag vereinbart worden ist.

Wenn eine Berufsunfähigkeit anerkannt wurde, zahlt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn die BU andauert, der Versicherte noch lebt und solange die Leistungsdauer des Vertrages beim Versicherungsabschluss vereinbart wurde.

Wie lange der Versicherungsnehmer lebt, ist vorher nicht bekannt und wie lange er berufsunfähig bleibt, ist ebenfalls nicht sicher. Aber die Dauer der Leistung können Versicherte in dem Versicherungsschein nachlesen. Bereits mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages wurde diese festgelegt.

So berechnet sich die Leistungsdauer ab dem Beginn der Versicherung nicht ab dem Start der Berufsunfähigkeit. Dennoch wurde zum Beispiel ein Versicherer, welcher dies nicht eindeutig formuliert hatte, von seinem Kunden, welcher selber Versicherungsvertreter gewesen ist, verklagt. So argumentierte der Vertreter, er hätte es so verstanden, dass die Dauer der Leitung mit Start der Berufsunfähigkeit beginnt. Dies war jedoch ein Armutszeugnis für die bestehende Ausbildung:
Die Versicherungen können – so wie dies in den Bedingungen vereinbart ist – das Andauern einer Berufsunfähigkeit prüfen lassen. Dies wird auch Nach- oder Folgeprüfung genannt. Wenn sich nun der Gesundheitszustand bessert und die Versicherten unter die markante 50 Prozentgrenze fallen, kann der Versicherer die Zahlung der Rente auch schnell einstellen. Auch wenn die Versicherten eine neue Tätigkeit ausüben, welche vor allem der Lebensstellung entspricht und in der sie mehr als 80 Prozent des Lohns vor der Berufsunfähigkeit erzielen, kann die Versicherung die Zahlung der Rente eventuell ebenfalls einstellen. Die wird auch „konkrete Verweisung“ genannt.

Theoretisch kann eine Versicherung schnell nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit eine Folgeprüfung veranlassen. Dies kann dann für den Versicherten interessant sein, da bei vielen Bedingungen der Versicherungen für die Folgeprüfung andere Eigenschaften gelten als für eine Erstprüfung. Dies dagegen wirkt sich vor allem darauf aus, wie lange der Versicherer die Rente bezahlt.

Nebenbei wird bei den Leistungsfällen der Kunden in aller Regel alle 2 Jahre, oftmals auch jedes Jahr neu geprüft. Eine solche Prüfung erfolgt durch einen Fragebogen, welcher beantwortet werden muss. Die Versicherten müssen also nicht zwangsläufig damit rechnen, sich in jedem Jahr einem Gutachter neu vorstellen zu müssen, wenn auch viele Bedingungen der Versicherungen eine derartige Möglichkeit vorsehen.

Oftmals brauchen Versicherte eine Berufsunfähigkeitsrente nur wenige Monate oder auch Jahre lang. Im Anschluss sind die Versicherten wieder genügend gesund, um zu arbeiten. Der Versicherer stellt die Zahlung der BU-Rente in diesem Fall ein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung läuft dann aber weiter und die Versicherten müssen die Beiträge wieder zahlen.

Wenn die Versicherten nun bis zum Ende der Leistungsdauer berufsunfähig bleiben, geht die BU-Rente in die Altersrente bzw. die private oder auch betriebliche Altersvorsorge über. Dass hierbei nun nicht der wirtschaftliche Absturz droht, sollten die Versicherten die Berufsunfähigkeitsrente so hoch bei der Versicherung abgeschlossen haben, dass sie von dieser weiter in die private Altersvorsorge zahlen können. Viele Renten- oder Kapitallebensversicherungen wurden einst daher mit einer BU-Zusatzversicherung abgeschlossen.

Wie stark beeinträchtigt die Ursache einen Versicherten bei der BU?

Kann ein Versicherter nur noch 50 Prozent der Arbeit verrichten, dann gilt dieser auch berufsunfähig. Dies wird auch die “50%-Regel” genannt.

Bei Freiberuflern und Selbstständigen wird geprüft, ob der Versicherte die Arbeiten in seinem eigenen Unternehmen tragbar ändern kann und ob in dem Fall noch ein hinreichender Verdienst für ihn übrig bleibt. Hierbei ist der Rang der Spezialisierung in jenem Unternehmen wichtig. Ist ein Versicherter zum Beispiel ein Stuckateur, welcher sich auf die Restaurierung von Bauten eines Zeitalters spezialisiert hat, so wird es hierbei sicher schwieriger sein, einen passenden Ersatz zu finden.

Ist der Selbstständige nun auch ein Ein-Mann-Betrieb, so ist nahezu immer davon auszugehen, dass die Umorganisation wirtschaftlich nicht ausführbar ist.

Bei einem Angestellten wird überprüft, ob es eine Arbeit gibt, welche derjenige noch betreiben kann, ohne dass er gesellschaftlich und finanziell schlechter dargestellt wird. Dies wird auch Verweisung genannt. Viele Versicherer verzichten inzwischen auch auf Verweisungsklauseln (siehe Abstrakte Verweisung).

Viele Versicherte fragen sich, ob mit ihrer Berufsunfähigkeit auch zugleich die Frührente beginnt. Das ist jedoch nicht zwingend der Fall. Frührente und Berufsunfähigkeit sind zwei verschiedene und voneinander geteilte Aspekte. Eine Ausnahme stellen hierbei aber Beamte dar. Wenn der Amtsarzt feststellt, dass der Betroffene aus Gründen der Krankheit den Dienst nicht erfüllen kann, dann kann dieser für dienstunfähig erklärt werden. Daher kann bei diesem Beamten auf Lebenszeit auch eine Frühverrentung genehmigt werden.

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