Private Altersvorsorge mit der Rürup-Rente

Für Selbständige und Freiberufler ist es um ein Vielfaches schwerer, für das Alter Vorsorge zu betreiben. Ansprüche auf die gesetzliche Rente bestehen meist nur in geringem Umfang, sodass vielen, die nicht ausreichend privat vorsorgen, Altersarmut droht.

Über die Riester Rente fördert der Staat die private Altersvorsorge für Arbeitnehmer, um den Selbstständigen auch Vergünstigungen zuteilwerden zu lassen, wurde das Pendant, die Rürup Rente entwickelt. Anstelle der staatlichen Zulagen, von denen Riestersparer profitieren, gibt es bei der Rürup Rente steuerliche Vergünstigungen. Die in die Altersvorsorge gezahlten Beiträge können nach einem vorgegebenen Schema steuerlich geltend gemacht werden. Was dem Selbständigen zum Vorteil gereichen kann, weil er seine Steuerlast mindert.

Die Rürup Rente ist nur bedingt zu empfehlen

Allerdings ist die Rürup Rente, auch Basisrente genannt, ein sehr unflexibles Produkt, das sehr wenig Gestaltungsmöglichkeiten lässt. Die Auszahlung einer angesparten Rürup Rente kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen – aber nicht als Kapitalzahlung, sondern nur als lebenslange monatliche Rente. Es gibt kein Kapitalwahlrecht. Zu den Rentenansprüchen kann der Versicherte auf unterschiedlichen Wegen kommen. Entweder er erbringt eine Einmalzahlung zum Beispiel aus einer Lebensversicherung, die dann entsprechend in eine monatliche Rente gewandelt wird oder er schließt einen Vertrag und leisten über einen längeren Zeitraum monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich seinen Beitrag.

Produkte, die als Rürup Rente gelten müssen zertifiziert sein

Ähnlich wie bei den Riester Renten ist auch bei den Rürup Renten gesetzlich vorgeschrieben, welchen Anforderungen die Verträge genüge tun müssen. Das ist wichtig, weil sonst die steuerlichen Vorteile nicht gewährt werden und die Vorsorge auch nicht pfändungssicher ist.

  • Der Vertrag muss eine lebenslange Rente vorsehen
  • Die Rente darf erst nach dem 60. Geburtstag gezahlt werden
  • Der Vertrag ist nicht vererbbar, beleihbar oder abtretbar
  • Er kann auch nicht verkauft werden und darf nicht kapitalisiert werden

Die Rürup Rente ist eine kapitalgedeckte Rente, deren Höhe sich nach den Beitragszahlungen des Einzelnen richtet.

Eine Rürup Rentenversicherung kann jeder abschließen, auch Arbeitnehmer, wenn sie von steuerlichen Vorteilen profitieren wollen. Dadurch, dass sich diese Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich absetzen lassen, profitieren insbesondere Personen, die normalerweise eine hohe steuerliche Belastung tragen. Selbstständige und Freiberufler, die für ihre Altersvorsorge den Staat mit ins Boot holen wollen und steuerlich profitieren können, sollten einen Rürup Rentenvertrag abschließen.

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