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Gewerbeberatung heisst, wer sich selbstständig machen will oder nebenher noch eine selbstständige Tätigkeit ausüben will, denkt häufig über die Anmeldung eines Gewerbes oder einer freiberuflichen Tätigkeit nach. Wir nehmen jetzt einmal an, dass bereits eine gute und legale Idee existiert, womit das Geld verdient werden soll, dass Grundwissen im Umgang mit einem PC vorhanden ist, und dass für das Gewerbe irgendwie Kunden geworben werden können.
Auf dieser Seite wird möglichst einfach erklärt, wie die Bürokratie rund ums eigene Gewerbe oder einer freiberuflichen Tätigkeit funktioniert. Zunächst fällt den meisten Menschen der Begriff "Gewerbe" ein. Allerdings muss erst geklärt werden, ob Gewerbe überhaupt die richtige Form für den Nebenerwerb ist.
RECHTSFORMEN VON UNTERNEHMEN
Ausschlaggebend für die Wahl der Rechtsform eines privaten Unternehmens sind alle Fragen zur Haftung, zur Steuerbelastung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, sowie zur Finanzierung und der Leitungsbefugnisse.
GEWERBEORDNUNG
Gewerbeordnung (GewO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt durch das Gesetz zur Öffnung der Sozial- und Steuerverwaltung für den Euro vom 24. März 1999 - Zweites Euro- Einführungsgesetz - (BGBl. I S. 385)
EINZELUNTERNEHMEN
Die Einzelunternehmung (Einzelkaufmann) ist die am meisten verbreitete Rechtsform, vor allem für kleine Unternehmen (Einzelunternehmen). Der Inhaber entscheidet ganz alleine, erhält den Gewinn des Unternehmens und haftet mit seinem gesamten Vermögen (geschäftliches, privates) für dessen Schulden.
GEWERBESTEUER
Gewerbesteuer ab Kalenderjahr 2008: Ab dem Jahr 2008 ist die Gewerbesteuerzahlung (Gewerbesteueraufwand) generell nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar. Dies gilt sowohl für Personenunternehmen (z.B. Einzelunternehmen oder OHG) als auch für Kapitalgesellschaften. Damit müssen Personenunternehmen, die Zahlungen der GewSt (Gewerbesteuervorauszahlung und Restzahlung) vom Firmenkonto ab 2008 vornehmen, diesen Vorgang als "Privatentnahme" buchen.
GEWERBE ABMELDEN
Eine Gewerbeabmeldung ist dann erforderlich, wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb aufgeben. Auch wenn eine Person aus einer Personengesellschaft (beispielsweise aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts [GbR]) austritt, muss diese Person eine Gewerbeabmeldung tätigen.
Eine Ruhendstellung des Gewerbes ist nicht möglich.
Für die Gewerbeabmeldung ist ein persönliches Erscheinen nicht zwingend erforderlich. Sie kann auch schriftlich durch Übersendung des Formularvordrucksatzes GewA 3 abgewickelt werden.
FREIBERUFLER ANMELDEN
Im Gegensatz zum Kleingewerbe (Einzelunternehmen) stehen die freien Berufe: Künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, erziehende und schriftstellerische Tätigkeiten gelten rechtlich nicht als Unternehmen und unterliegen daher auch nicht der Gewerbeordnung.
GEWERBEAMT
Gewerbliche Gründerinnen und Gründer müssen ihr Vorhaben beim Gewerbeamt der Gemeinde bzw. Stadt, in der der Betrieb eröffnet wird, anmelden.
Dazu benötigen Sie:
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
je nach Tätigkeit (z.B. Gastronomie), eine Erlaubnis oder Genehmigung
eine Handwerkskarte, falls Sie einen Handwerksbetrieb gründen
eine Gewerbekarte für die Gründung eines handwerksähnlichen Betriebs
einen Handelsregisterauszug, falls das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist
eine Aufenthaltsgenehmigung, die die Erlaubnis beinhaltet, eine selbständige gewerbliche Tätigkeit auszuüben, falls Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
und zehn bis 40 Euro für die Anmeldegebühr
ggf. ist ein Führungszeugnis oder die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erforderlich
UMSATZSTEUERVORANMELDUNG
Das Umsatzsteuergesetz (? 18 UStG) verpflichtet Unternehmer zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen. In diesen Voranmeldungen errechnet der Unternehmer die Umsatzsteuer selbst. Die errechnete Steuerschuld muss als Steuervorauszahlung zehn Tage nach Ende des Voranmeldungszeitraums an das Finanzamt gezahlt werden, also in der Regel am Zehnten des folgenden Monats (d.h. spätestens am 10. August für die Umsatzsteuervoranmeldung des Monats Juli).
Der Voranmeldungszeitraum ist nach Neugründung für die ersten zwei Jahre in der Regel ein Kalendermonat, später dann das Kalendervierteljahr. Dies bedeutet, daß der Unternehmer monatlich bzw. vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen hat. Macht das Unternehmen entsprechend hohe Umsätze, verkürzt sich der Voranmeldungszeitraum wieder auf einen Kalendermonat.
Mittlerweile gibt es hervorragende und kostenlos verfügbare Programme mit denen die Umsatzsteuervoranmeldung per Internet eingereicht und zum zuständigen Finanzamt übertragen werden kann (z.B. das Programm Winston).
Inhaberinnen und Inhaber kleiner Firmen müssen nicht nur ihr Basisgeschäft meistern. Heute ist es immer wichtiger, auch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu machen. Aber wie wenn man/frau das nicht gelernt hat? Gewiss, Selbständige und Freiberufler/innen sind vielseitig und können meist mehr als sie denken. Aber auch sie brauchen schon einmal Hilfe.
Wer hilft Selbständigen und Freiberufler/innen bei ihrer Pressearbeit? Das hat sich die Redakteurin Lilli Cremer-Altgeld gefragt. Die studierte Medienwissenschaftlerin unterstützt ab sofort Inhaberinnen und Inhaber von kleinen Firmen und Freiberuflerinnen und Freiberufler bei ihrer Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit.
Nicht immer gibt es einen Business-Plan. Aber ein paar Fragen sind schon hilfreich, um sein Geschäft zu optimieren. Bevor es losgeht, muss die Frage gestellt werden: Was ist mein Ziel? Was will ich erreichen? Und: Bis wann?
Wie will ich mich darstellen? Was sollen meine (potentiellen) Kundinnen und Kunden von mir wissen? Was von meinem Produkt von meinen Dienstleistungen? Was ist das Besondere daran? Was ist mein USP?
Und weiter: Wie soll mein Unternehmen über das Business hinaus wahrgenommen werden? Mache ich etwas Besonderes? Was? Für den Umweltschutz? Für unsere Mitmenschen? Unterstützen wir internationale Hilfsorganisationen? Oder den Kinderhilfsverein vor Ort?
Was machen meine Wettbewerber? Was weiss ich überhaupt darüber?
Grenzen ich mich ab? Wie? Ist das richtig? Was kann ich besser machen? Stellen ich mich dar, wie ich gesehen werden will?
Bevor es losgeht, gibt es erst einmal Fragen. Und dann Antworten.
Wenn Klarheit besteht, ist schon viel gewonnen!
Spirit & Design bietet Ihnen alternatives Web- und Printdesign für Kleinunternehmer, Freiberufler, Therapeuten, Heiler, Lehrer und andere Anbieter im Bereich Kampfkunst, Spiritualität, Wellness, Heilmethoden und Esoterik. Die Angebote reichen dabei von Neuerstellung, von Webseiten, Aktualisierung bestehender Webseiten, Erstellung von Internetshops, Eintrag in Webkataloge, Suchmaschinenoptimierung bis zur Erstellung von Flyern, Programmheften und Visitenkarten. Eine kostenlose Beratung gehört natürlich auch mit zum Angebot. Die Büros mit kostenlosen Parkplätzen finden Sie in Nossen und in Meißen.
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