Von einer oder mehreren Personen kann eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von mindestens 50.000 Euro gegruendet werden. Das Aktienkapital wird in Aktien zu einen Nennwert von meistens mindestens fuenf Euro ausgegeben. Bei einem Aktienkapital von 100000 Euro wird eine entsprechende Aktienanzahl ausgegeben. Das waehren dann zum Beispiel fuer 100000 Euro, 5000 Aktien zu einem Nennwert von 20 Euro. In Deutschland gibt es Aktien seit 1843. Der Grund fuer die Ausgabe von Aktien war dazu gedacht, große unternehmerischer Vorhaben in die Tat umzusetzen. Aktiengesellschaften entstanden fuer den Bau der Eisenbahn und auch Banken. Mit der Gruendung des Deutschen Reiches 1871 nahm die Anzahl der AGs stark zu. Rund 4500 Aktiengesellschaften waren es im Jahr 1900. Fuer den Aktionaer gibt es nach dem Aktiengesetz auch Rechte. Das ist das Vermoegensrecht auf die Zahlung von Dividente sowie Anspruch auf einen Anteil am Liquidationserloes bei Aufloesung der Aktiengesellschaft. Weiterhin bestehen Mitgliedsrechte auf Teilnahme an der jaehrlich stattfindenden Hauptversammlung der AG, Stimmrecht in der Hauptversammlung, Informationsrecht und Kontrollrecht. Die AG als juristische Person haftet mit ihrem Vermoegen fuer die Schulden der Gesellschaft. Das Risiko des Aktionaers beschraenkt sich auf den Verlust des Aktienwertes. Rechtsgrundlage der AG ist das Aktiengeset...